Dr.-Ing. Andreas Etzel
Deutscher Patentanwalt | Schweizer Patentanwalt
Elektrotechnik | Informationstechnik

Die Kanzlei Dr. Etzel ist eine auf den Schutz geistigen Eigentums spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Karlsruhe. Die Schwerpunkte liegen in der Beratung und Vertretung nationaler und internationaler Mandanten bei der Errichtung und Aufrechterhaltung von Patenten und Gebrauchsmustern, Marken und Designs. Die Kanzlei verfügt über Expertise in der Elektrotechnik und Informationstechnik, Mechatronik und Elektronik, Fahrzeugtechnik, Energietechnik und Automatisierungstechnik. Als Deutscher und Schweizer Patentanwalt vertritt Dr. Etzel Mandanten vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, der World Intellectual Property Organization sowie vor dem Bundespatentgericht der Bundesrepublik Deutschland.
Unsere Dienstleistungen

Patente und Gebrauchsmuster
Der Schutz technischer Innovationen durch Patente und Gebrauchsmuster erfordert eine eingehende technische und rechtliche Beratung. Wir entwerfen Patentanmeldungen und Gebrauchsmusteranmeldungen und übernehmen die Vertretung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE). Wir erbringen alle rechtlichen und technischen Dienstleistungen für die Anmeldung von Schutzrechten. Wir führen Anmeldeverfahren und Prüfungsverfahren sowie Einspruchsverfahren und Bestandsverfahren.

Patentrecherchen
Patentrecherchen dienen der Ermittlung des Standes der Technik. Anhand relevanter Patentschriften und veröffentlichter Patentanmeldungen beurteilen wir die Neuheit und erfinderischen Tätigkeit. Recherchen zur Benutzungsfreiheit oder „Freedom to Operate“ (FTO) dienen der Erkennung und Vermeidung von Verletzungsrisiken. Anhand in Kraft stehender Schutzrechte und anhängiger Schutzrechtsanmeldungen mit relevanten Merkmalskombinationen beurteilen wir Verletzungspotentiale und schlagen Alternativen vor. Als ehemaliger Patentexperte am Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) besitzt Dr. Etzel Erfahrung in der Durchführung und Auswertung spezialisierter Patentrecherchen für Anmeldeverfahren und Streitverfahren.

Arbeitnehmererfindungen
Viele Patentanmeldungen und Gebrauchsmusteranmeldungen gehen auf Erfindungen von Arbeitnehmern zurück. Auch in Fällen, in denen die Patentfähigkeit oder zumindest die Gebrauchsmusterfähigkeit einer Erfindung nicht eindeutig ist, bestehen wechselseitige Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Für die Klärung der Schutzfähigkeit sind letztlich nicht der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer zuständig, sondern das Deutsche Patent- und Markenamt oder eine andere Erteilungsbehörde. Daher ist der Arbeitgeber grundsätzlich zur Patentanmeldung verpflichtet, wenn er dem Arbeitnehmer die Erfindung nicht freigibt. Ich berate in allen Fragen des Arbeitnehmererfinderrechts und der angemessenen Vergütung von Arbeitnehmererfindungen.
Kontakt und Terminvereinbarung:
Patentanwaltskanzlei Dr. Etzel
Ostpreußenstraße 12
D-76228 Karlsruhe
Telefon: +49 721 450369
Mobil: +49 176 57733088
