Dr.-Ing. Andreas Etzel

Deutscher Patentanwalt | Schweizer Patentanwalt

Elektrotechnik | Informationstechnik

Unsere Dienstleistungen

Bildnachweis Karlsruher Schloss: Dr. Andreas Etzel

Patente und Gebrauchsmuster

Der Schutz technischer Innovationen durch Patente und Gebrauchsmuster erfordert eine eingehende technische und rechtliche Beratung. Wir entwerfen Patentanmeldungen und Gebrauchsmusteranmeldungen und übernehmen die Vertretung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE). Wir erbringen alle rechtlichen und technischen Dienstleistungen für die Anmeldung von Schutzrechten. Wir führen Anmeldeverfahren und Prüfungsverfahren sowie Einspruchsverfahren und Bestandsverfahren.

Bildnachweis Karlsruher Schlossturm: Dr. Andreas Etzel

Patentrecherchen

Patentrecherchen dienen der Ermittlung des Standes der Technik. Anhand relevanter Patentschriften und veröffentlichter Patentanmeldungen beurteilen wir die Neuheit und erfinderischen Tätigkeit. Recherchen zur Benutzungsfreiheit oder „Freedom to Operate“ (FTO) dienen der Erkennung und Vermeidung von Verletzungsrisiken. Anhand in Kraft stehender Schutzrechte und anhängiger Schutzrechtsanmeldungen mit relevanten Merkmalskombinationen beurteilen wir Verletzungspotentiale und schlagen Alternativen vor. Als ehemaliger Patentexperte am Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) besitzt Dr. Etzel Erfahrung in der Durchführung und Auswertung spezialisierter Patentrecherchen für Anmeldeverfahren und Streitverfahren.

Bildnachweis Neues Schloss Baden-Baden: Dr. Andreas Etzel

Arbeitnehmererfindungen

Viele Patentanmeldungen und Gebrauchsmusteranmeldungen gehen auf Erfindungen von Arbeitnehmern zurück. Auch in Fällen, in denen die Patentfähigkeit oder zumindest die Gebrauchsmusterfähigkeit einer Erfindung nicht eindeutig ist, bestehen wechselseitige Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Für die Klärung der Schutzfähigkeit sind letztlich nicht der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer zuständig, sondern das Deutsche Patent- und Markenamt oder eine andere Erteilungsbehörde. Daher ist der Arbeitgeber grundsätzlich zur Patentanmeldung verpflichtet, wenn er dem Arbeitnehmer die Erfindung nicht freigibt. Ich berate in allen Fragen des Arbeitnehmererfinderrechts und der angemessenen Vergütung von Arbeitnehmererfindungen.

Kontakt und Terminvereinbarung:

Patentanwaltskanzlei Dr. Etzel

Ostpreußenstraße 12

D-76228 Karlsruhe

Telefon: +49 721 450369

Mobil: +49 176 57733088

kanzlei@etpatent.de

Bildnachweis: Dr. Andreas Etzel